
Das 1. Serienfestival Basel findet vom 17. bis 18. April 2021 in Basel statt. Der zugehörige ‹Cliffhanger›-Wettbewerb 2021 wird von einem Organisationskomitee des Vereins Serienfestival Basel 2021 organisiert und durchgeführt. Der Wettbewerb erkundet die Miniaturisierung des seriellen Erzählens.
Was sind ‹Cliffhanger›?
Unter ‹Cliffhanger› ist eine audiovisuelle Serie gemeint, deren Gesamtzeit höchstens 35 Minuten beträgt und die aus mindestens 5 Episoden besteht.
Eine Serie mit 5 Episoden, die je 7 Minuten dauern, ist ein ‹Cliffhanger›. Eine Serie mit 3 Episoden à 11 Minuten hingegen nicht (zu wenige Episoden) und eine Serie mit 6 Episoden à 6 Minuten ebenfalls nicht (Überschreitung der Gesamtzeit von 35 Minuten). ‹Cliffhanger› sind untertitelt und unterliegen den folgenden Sprachregelungen:
Sprachregelung und Untertitelung
Ist die in der Serie hauptsächlich gesprochene Sprache eine der vier Schweizer Landessprachen (Deutsch, Französisch, Italienisch oder Rätoromanisch), dann darf die Untertitelsprache eine der drei anderen Schweizer Landessprachen oder Englisch sein. Ein ‹Cliffhanger›, dessen Hauptsprache keine Schweizer Landessprache ist, muss in mindestens einer Schweizer Landessprache untertitelt sein.
Die folgende Tabelle dient der Verdeutlichung der genannten Regel:
Hauptsprache | Untertitelsprache | |
Deutsch | Englisch | erlaubt |
Englisch | Französisch | erlaubt |
Rätoromanisch | Italienisch | erlaubt |
Italienisch | Französisch | erlaubt |
Schweizerdeutsch | Französisch | erlaubt |
Schweizerdeutsch | Englisch | erlaubt |
Spanisch | Englisch | nicht zugelassen |
Spanisch | Griechisch | nicht zugelassen |
Es ist im Interesse und Ermessen der Teilnehmer*innen die Sprachkombination auf das anvisierte Zielpublikum abzustimmen.
Was sind gültige Wettbewerbsbeiträge?
Ein gültiger Wettbewerbsbeitrag besteht aus einem ‹Cliffhanger›, einem Trailer von höchstens 20 Sekunden Dauer, zwei oder drei Standbildern und einem Abstract von höchstens 250 Wörtern. Darüber hinaus sind die transkribierten Untertitel als Textdatei einzureichen.
Dateiformate und Codecs
mp4 Komprimierung: ProRes 422 oder H.264.
Eingereichtes Material, das die Wettbewerbsbedingungen nicht erfüllt, wird nicht in den Wettbewerb aufgenommen. Die Dateien zu abgewiesenen Beiträgen werden vernichtet, und die Teilnehmenden werden darüber informiert.
Registrierung/Einreichung der Wettbewerbsbeiträge
Die Registrierung sowie die Einreichung der zugehörigen Video-Dateien erfolgt auf elektronischem Weg. Aktuelle Hinweise zur Abwicklung des Wettbewerbs finden sich auf der Website des Serienfestivals Basel.
Werbung
Das Organisationskomitee des Serienfestivals Basel darf die eingereichten Trailer, Standbilder und Abstracts zu Werbezwecken für das Serienfestival Basel 2021 frei verwenden. Dazu gehört insbesondere die Publikation im Festivalprogramm, in Printmedien und Kinos sowie im Internet (auf der Facebook-Seite und der Website des Serienfestivals Basel).
Das Organisationskomitee darf ferner einen beliebigen, 10 Sekunden dauernden Ausschnitt aus dem eingereichten ‹Cliffhanger› auswählen und im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit verwenden. Dieser Ausschnitt wird nach der Austragung des Wettbewerbs archiviert und nicht mehr öffentlich gezeigt.
Urheberrechte, Vorführrechte und Archivierung
Mit dem Einsenden ihres Wettbewerbsbeitrages bestätigen die Teilnehmenden, dass mit der Vorführung ihres ‹Cliffhanger› am Serienfestival Basel keinerlei Urheberrechte verletzt werden. Der Verein Serienfestival Basel übernimmt keine Haftung für allfällige Urheberrecht- und Copyright-Verletzungen.
Aus vorführungstechnischen Gründen werden die in den Wettbewerb aufgenommenen Video- und Audio-Dateien auf andere Datenträger kopiert. Das Organisationskomitee des Serienfestivals Basel verpflichtet sich, die zur Verfügung gestellten ‹Cliffhanger› ausschliesslich am Serienfestival 2021 öffentlich vorzuführen. Das Vorführrecht der ‹Cliffhanger› bleibt bei den Wettbewerbsteilnehmer*innen.
Hingegen darf das Organisationskomitee die eingereichten Trailer und Standbilder über das Serienfestival 2021 hinaus frei verwenden, so zum Beispiel bei der Werbung für spätere ‹Episoden› des Basler Serienprojekts, wenn die Teilnehmer*innen damit einverstanden sind.
Das Organisationskomitee archiviert die Wettbewerbsbeiträge. Auf Wunsch der Wettbewerbsteilnehmer*innen werden alle eingereichten Video-Dateien gelöscht. Das Serienfestival Basel darf nach der Austragung des Wettbewerbs nicht gegen den Wunsch der Wettbewerbsteilnehmer*innen Werbung machen.
Das Serienfestival ist bedacht, im Interesse der Serienmacher*innen und Rechteinhaber zu handeln und leitet insbesondere Medienanfragen direkt an die Serienmacher*innen weiter.
Wettbewerbspreise
Die Wettbewerbsbeiträge werden von einer Auswahlkommission begutachtet, die unter den eingegangenen Arbeiten ungefähr ein Dutzend ‹Cliffhanger› auswählt. Die Beiträge der Shortlist werden am Serienfestival gezeigt und von einer Jury beurteilt. Die drei- bis fünfköpfige Jury entscheidet vor Ort und vergibt den ‹Grossen Cliffhanger›, das Publikum den ‹Kleinen Cliffhanger›. Die beiden Preise sind mit 1000 CHF beziehungsweise 500 CHF dotiert.
Die Entscheide der Auswahlkommission und der in geheimer Abstimmung gefällte Jury-Entscheid sind nicht anfechtbar.
Weitere Bestimmungen
Mit der Registrierung und Einreichung von Wettbewerbsbeiträgen bestätigen die Teilnehmer*innen, dass sie das Reglement gelesen haben und akzeptieren.
Für die Anwendung dieses Reglements ist die Festivalleitung des Serienfestivals Basel zuständig.
Ablauf und Fristen | |
15. Juni 2020 | Ausschreibung des Wettbewerbs |
15. Juni bis 30. Nov. 2020 | Registrierung |
Einreichung der Video-Dateien und des Begleitmaterials | |
1. Feb. bis 15. Feb. 2021 | Benachrichtigung der Wettbewerbsteil-nehmer*innen, deren Beiträge aus formalen Gründen abgewiesen werden. |
1. Feb. bis 15. März 2021 | Auswahlkommission: Shortlist |
16. März 2021 | Benachrichtigung über Aufnahme in die Shortlist |
17. April bis 18. April 2021 | Vorführung am Festival Prämierung/Preisverleihung am Festivalende |
Basel, 15. Juni 2020